Unsere Preise und Abrechnungsalternativen

Unsere Leistungen werden wie folgt abgerechnet


Stundensatz: 34,50 Euro pro Stunde
Anfahrtskosten: Zusätzlich berechne ich Anfahrtskosten je nach Entfernung.

Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot oder bei Fragen zu den Anfahrtskosten.

So erhalten Sie den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI

Umwidmungsbetrag nutzen

Neben dem Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI haben Pflegebedürftige auch die Möglichkeit, den Umwidmungsbetrag zu nutzen. Dies ermöglicht eine flexiblere Nutzung der zur Verfügung stehenden Gelder. So funktioniert es:

  1. Grundlage: Der Umwidmungsbetrag basiert auf § 45a SGB XI. Hierbei können bis zu vierzig Prozent der nicht ausgeschöpften Mittel aus den Sachleistungen in den Entlastungsbetrag umgewidmet werden.
  2. Antrag stellen: Um den Umwidmungsbetrag zu nutzen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann oft formlos geschehen, indem Sie mitteilen, dass Sie einen Teil der Sachleistungen in den Entlastungsbetrag umwidmen möchten.
  3. Flexibilität nutzen: Sobald der Antrag genehmigt ist, können Sie den umgewidmeten Betrag für die gleichen Zwecke wie den Entlastungsbetrag verwenden. Dies umfasst unter anderem Unterstützung im Haushalt, Begleitdienste und Betreuungsangebote.
  4. Dokumentation: Bewahren Sie alle Belege und Nachweise über erbrachte Leistungen auf. Diese sind wichtig, um die Nutzung der umgewidmeten Beträge gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen.

Unsere Dienstleistungen können Ihnen dabei helfen, den Umwidmungsbetrag effizient zu nutzen. Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung und helfen Ihnen, alle erforderlichen Nachweise korrekt zu dokumentieren.

Verhinderungspflege in Anspruch nehmen

Hilfe bei ärztlich verordneter Nachsorge

Wir bieten auch Unterstützung bei der Nachsorge, wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, beispielsweise nach einer Operation oder bei anderen medizinischen Bedürfnissen. So funktioniert es:

  1. Ärztliche Verordnung: Wenn Ihr Hausarzt oder Facharzt Ihnen eine Verordnung für Nachsorge ausstellt, können Sie diese nutzen, um professionelle Unterstützung zu erhalten.
  2. Nachsorgeleistungen: Ich biete verschiedene Nachsorgeleistungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind, wie zum Beispiel Wundversorgung, Unterstützung bei der Mobilität oder Hilfe im Haushalt.
  3. Abrechnung über Rezept: Die Kosten für diese Leistungen können in der Regel über das Rezept direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
  4. Individuelle Betreuung: wir stellen sicher, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten, um sich optimal zu erholen und Ihren Alltag zu meistern.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten der Nachsorge und die Abrechnung über ein ärztliches Rezept zu erfahren.

Private Abrechnung möglich